Dokumentationsanforderungen für chemische Werbeprodukte - UFI, MSDS
Beim Verkauf von Produkten mit chemischen Inhaltsstoffen, die mit Piktogrammen und Angaben zu den Inhaltsstoffen gekennzeichnet werden müssen, müssen Werbeagenturen und Händler mehrere wichtige Punkte beachten. Zunächst muss ein Sicherheitsdatenblatt (MSDS) erstellt werden, das die Zusammensetzung des Produkts genau definiert und die vorgeschriebene Kennzeichnung angibt. Ein zweites wichtiges Element ist die Registrierung des Produkts und die Zuteilung einer UFI-Nummer (Unique Formula Identifier), die auf dem Etikett sichtbar sein muss.
Die UFI-Nummer befindet sich nicht immer an derselben Stelle auf dem Etikett, aber sie muss immer deutlich sichtbar in der Nähe des Handelsnamens, des Markennamens oder neben Gefahreninformationen wie Piktogrammen und Hinweisen zur sicheren Verwendung stehen. Die UFI kann direkt auf dem Produkt oder auf einem Aufkleber stehen, aber niemals auf der Unterseite der Verpackung. Sowohl der Endverbraucher als auch der Vertreiber können die UFI-Nummer und das Sicherheitsdatenblatt verlangen, daher muss das Etikett die Angaben des für diese Dokumente zuständigen Unternehmens enthalten.
Die Rechtsgrundlage für die Kennzeichnung solcher Produkte ergibt sich aus der Verordnung 1272/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008, die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen regelt. Diese Verordnung legt unter anderem die Größe der Etiketten, Piktogramme und die spezifischen Informationen fest, die auf dem Etikett erscheinen müssen. Diese Verordnung gilt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Sicherheitsdatenblatt (MSDS) - Dieses Dokument muss in der Amtssprache des Landes verfasst sein, in dem das Produkt verkauft wird. Englisch, auch wenn es weit verbreitet ist, reicht nicht aus. Das Etikett muss die Angaben entsprechend dem Sicherheitsdatenblatt in den jeweiligen Sprachfassungen enthalten. Wenn der Vertreiber seine Daten auf dem Etikett angeben möchte, ohne den Hersteller zu nennen, muss er ein eigenes Sicherheitsdatenblatt erstellen. Andernfalls muss das Etikett sowohl die Angaben des Herstellers als auch die des Händlers enthalten.
UFI (Unique Formula Identifier) - Dabei handelt es sich um einen 16-stelligen Code, der ab dem 1. Januar 2020 auf den Etiketten neuer Gemische für den Verbraucher angegeben werden muss. Für neue Gemische zur gewerblichen Verwendung trat diese Bestimmung am 1. Januar 2021 in Kraft, und für Industrieprodukte gilt sie bis zum 1. Januar 2024. Für Gemische, die vor diesen Terminen auf den Markt gekommen sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2025. Nach diesem Datum müssen alle Gemische mit einer UFI-Nummer versehen und die Produkte, die sie enthalten, der ECHA gemeldet werden.
Importeure und Händler, die solche Produkte auf den Markt bringen, müssen sicherstellen, dass ihr Produkt, das ein unter die UFI-Vorschriften fallendes Gemisch enthält, dem System in den für das betreffende Verkaufsgebiet anerkannten Sprachen gemeldet wird, z. B.: Der deutsche Markt akzeptiert Englisch für die UFI-Meldung, der österreichische Markt jedoch nur Deutsch. Der UFI-Code ermöglicht den medizinischen Diensten einen schnellen Zugriff auf die Daten der Produktzusammensetzung und erleichtert so die angemessene Behandlung in gesundheitlichen Notfällen.
Wenn Werbeagenturen die Offenlegung der Herstellerdaten vermeiden wollen, müssen sie sich selbst um eine solche Dokumentation auf der Grundlage der Daten des Herstellers kümmern oder die Umsetzung in Unternehmen nutzen, die die Registrierung neuer UFI-Nummern für ihre Mischungen im Namen des Kunden unterstützen. Unser Unternehmen bietet personalisierte Duftanhänger für Autos mit dem Firmenlogo an - wir können dann die Daten des Herstellers auf dem Etikett anbringen, zusätzlich den Vertreiber angeben und dann die vorgefertigten Unterlagen verwenden oder alles auf separaten Daten vorbereiten, wobei Sie in diesem Fall mit zusätzlichen Kosten und Zeit für die Erstellung der Unterlagen rechnen müssen. Entscheidend ist, ob das SDB und die UFI dem Hersteller, der Werbeagentur oder dem direkten Kunden zugeordnet werden sollen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es für ein bestimmtes Produkt mehr als eine Zwischenstufe gibt und dies mehrere Optionen sein können.
Ab dem 1. Januar 2025 muss die UFI-Nummer auf allen chemischen Produkten, einschließlich Werbeartikeln, angegeben werden.